Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband (Kurzbezeichnung: Sparkassenverband Westfalen-Lippe) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.svwl.eu
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).
Nicht barrierefreie Inhalte
Einzelne ältere PDF-Dokumente, die bereits vor der barrierefreien Überarbeitung der Website veröffentlicht wurden, sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Neu veröffentlichte Inhalte werden nach Möglichkeit barrierefrei bereitgestellt.
Wenn Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Dokument in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktstelle oder verwenden Sie unser Kontaktformular.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.02.2026 erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung unter Einsatz browserbasierter Prüfwerkzeuge. Die Ergebnisse der Prüfung wurden dokumentiert und bei der Überarbeitung der Website berücksichtigt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.svwl.eu aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Alternativ können Sie sich an folgende Kontaktstelle wenden:
Sören Averesch
s.averesch@svwl.eu
Ombudsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einleitung eines Ombudsverfahrens finden Sie auf der Website der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.